- festnageln
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fest|na|geln ['fɛstna:gl̩n], nagelte fest, festgenagelt <tr.; hat:1. durch Annageln befestigen:eine Leiste festnageln.2. (ugs.) jmdn. zwingen, bei einer eingenommenen Haltung zu bleiben:man hat ihn auf sein Versprechen festgenagelt.* * *
fẹst||na|geln 〈V. tr.; hat〉1. etwas \festnageln mit Nägeln befestigen, annageln (Bretter)2. 〈fig.; umg.〉 jmdn. auf etwas \festnageln jmdn. auf eine Aussage festlegen u. zur Verantwortung ziehen● er sitzt da wie festgenagelt 〈umg.〉 starr, unbeweglich* * *
fẹst|na|geln <sw. V.; hat:1. durch Annageln befestigen:eine Leiste, ein Blech f.;sie sitzt da wie festgenagelt;Ü er hat mich mit einem langen Gespräch festgenagelt (ugs.; aufgehalten).2. (ugs.) deutlich auf etw. hinweisen:in einem Fernsehinterview nagelte sie die Widersprüche ihres politischen Gegners fest.ich ließ mich nicht, auf keine Aussage f.* * *
fẹst|na|geln <sw. V.; hat: 1. durch Annageln befestigen: eine Leiste, ein Blech f.; sie sitzt da wie festgenagelt; Ü Der Armeestab ... konnte nicht mehr umziehen, saß mittendrin, war festgenagelt an der Stelle (Plievier, Stalingrad 296); er hat mich mit einem langen Gespräch festgenagelt (ugs.; aufgehalten). 2. (ugs.) deutlich auf etw. hinweisen: in einem Fernsehinterview nagelte sie die Widersprüche ihres politischen Gegners fest; Der Theologe streifte dann einige Gründe der Wohnungsnot, um schließlich aber festzunageln, dass nicht selten „skrupelloses Spekulantentum“ Ursache der Missverhältnisse sei (NZZ 27. 1. 83, 23). 3. (ugs.) ↑festlegen (2): ich ließ mich nicht, auf keine Aussage f.; Der Staatsanwalt nagelt die Zeugin nochmals auf den Tag fest (Noack, Prozesse 24); eine ... Revision der politischen Rolle, auf die (West-)Deutschland nach dem Kriege festgenagelt wurde (BZ 16. 3. 69, 6).
Universal-Lexikon. 2012.